Zertifizierte Qualität auf höchstem Niveau

Die bei uns gefertigten Baugruppen und Komponenten werden unter anderem in komplexen technischen Anlagen wie Lasergeräten oder Ölplattformen eingesetzt. Auch aus diesem Grund stellen unsere Kunden hohe Qualitätsanforderungen an unsere Produkte und Leistungen.

Darüber hinaus gilt es, die jeweils aktuellen Bestimmungen im Hinblick auf Umweltschutz, Ethikfragen und Compliance Vorgaben einzuhalten.

Qualitätsmanagement für technische Produkte und Dienstleistungen

Mit einem wirksamen Qualitätsmanagementsystem, das nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert ist, stellen wir die zuverlässig hohe Qualität unserer Produkte und Leistungen sicher. Unsere Qualitätssicherungsmaßnahmen umfassen unter anderem die Prüfung des Erstmusters bei jedem Neuteil und eine intensive Wareneingangsprüfung sowie kontinuierliche Zwischenprüfungen im Fertigungsprozess und die Warenendprüfung jedes einzelnen Produkts nach gängigen Standards oder Kundenvorgaben. Auch für Produkte mit speziellen kundenspezifischen Qualitätsanforderungen ist die Vorlaufer GmbH Ihr kompetenter Partner.

Darüber hinaus setzen wir als kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen nicht nur bei unseren Produkten, sondern auch bei der Betreuung unserer Kunden auf höchste Qualität. Kompetente persönliche Beratung und umfassender Support sind darum bei uns ebenso selbstverständlich wie die ausführliche Dokumentation aller relevanten Daten und größtmögliche Flexibilität, wenn es einmal schnell gehen muss.

Um einheitliche Beurteilungskriterien für die Qualität unserer Kunden und Lieferanten zu gewährleisten, arbeiten wir nach international anerkannten Standards:

  • IPC/WHMA-A620: Die Konfektionierung von „Kabel- und Kabelbaum-Baugruppen“ erfolgt unter Voraussetzung aller relevanten Vorbedingungen (Kabelspezifikation nach IPC-Checklisten) bis IPC-Klasse 2
  • IPC-A-610: Nach dieser IPC werden die „Abnahmekriterien für elektronische Baugruppen“ validiert. Auch hier gilt: Voraussetzung ist die Einhaltung aller relevanten Vorbedingungen (Schaltungsentwurf, LP-Entflechtung, Leiterplattenherstellung, BT-Auswahl) entsprechend der bestellten IPC-Klasse
  • IPC-JSTD-001 (Anforderungen an gelötete elektrische und elektronische Baugruppen)
  • Gerätesicherheit nach VDE 0100/0701/0702
  • Gerätesicherheit nach Medizinnorm VDE 0751/EN 60601
  • Protokollierung mit Seriennummern
  • Testspannungen 1-phasig mit 230 VAC oder auch 115 VAC
  • Testspannungen 3-phasig mit 400 VAC oder auch 208 VAC
  • Isolations-, Hochspannungs- und Ableitstromtest
  • Elektrische Funktionstests mit kundenspezifischen Protokollen
  • Rechnergestützte Funktionstests bei Geräten und Kabelkonfektionen
  • Kalibrierungsstandards für alle Messgeräte und Produktionsmittel

Selbstverständlich können darüber hinaus auch ergänzende Kriterien vereinbart werden.

Unsere sehr geringe Fehlerquote ist das Ergebnis kontinuierlicher Überwachung aller Prozessschritte und der Musterfertigung vor Realisierung jeder Großserie. Die regelmäßige Prüfmittelentwicklung ist ein weiterer Schritt zu rundum überzeugender Qualität.

Datenbankgestützte Prüfmittelüberwachung und Wartungsplanung erlauben eine gesicherte Verfügbarkeit von Prüf- und Messmitteln. Auf Wunsch arbeiten wir selbstverständlich auch mit vom Kunden bereitgestelltem Prüfequipment.

Des Weiteren werden alle qualitätsrelevanten Informationen gespeichert und können jederzeit abgerufen werden.

Bauteile und Baugruppen, die bei der Vorlaufer GmbH gefertigt und verarbeitet werden, können durch elektrostatische Entladungen beschädigt oder zerstört werden. Um das zu verhindern, setzen wir auf vielfältige Maßnahmen für einen durchgängigen ESD-Schutz: von regelmäßigen Schulungen unserer Mitarbeiter im Umgang mit ESD-empfindlichen Bauteilen über ableitfähige Arbeitsflächen und Fußböden.

Im Rahmen unserer Fertigungsprozesse legen wir großen Wert auf den umweltschonenden Umgang mit Ressourcen. Wir schulen unsere Mitarbeiter dementsprechend und achten bereits bei der Lieferkette darauf, dass alle Bauteile, Werkstoffe und Rohstoffe die vorgegebenen Umweltgrenzwerte einhalten und somit die Richtlinien wie RoHS 2, WEEE und die REACH-Verordnung eingehalten werden.

Die Fertigung elektronischer Bauteile unterliegt verschiedenen rechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf den Umweltschutz und den Umgang mit sogenannten Konfliktmineralien. Als Spezialist für EMS-Dienstleistungen beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Einhaltung der betreffenden Richtlinien und Verordnungen wie RoHS, WEEE und REACH.

Die REACH-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (Verordnung EG 1907/2006) ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.

Sie verpflichtet Hersteller und Importeure dazu, sicherzustellen, dass Chemikalien, die sie herstellen oder in Verkehr bringen, sicher verwendet werden können, indem sie Informationen über deren Eigenschaften und geeignete Handhabung bereitstellen und in der zentralen Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren lassen. Ein weiteres Anliegen der Verordnung ist der Ersatz der gefährlichsten Chemikalien durch geeignete Alternativen.

Als EMS-Dienstleister ist die Vorlaufer GmbH nachgeschalteter Anwender und unterliegt nicht der REACH Registrierungspflicht. Vielmehr sind wir auf die entsprechende Deklaration der uns beliefernden Hersteller angewiesen und stellen diese unseren Kunden gern zur Verfügung, sofern sie uns vorliegen.

Die Kandidatenliste besonders besorgniserregender Stoffe finden Sie hier: echa.europa.eu candidate-list-table)

Die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ist Regelungsinhalt der EU-Richtlinie 211/65/EU (RoHS 2). Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt regelt die Verordnung das In-Verkehr-Bringen von Gefahrstoffen. Ziel ist unter anderem die umweltgerechte Verwertung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten.

Stoffe, deren Verwendung von der aktuellen RoHS-Richtlinie eingeschränkt wird, sind Blei, Kadmium, Quecksilber, sechswertige Chromverbindungen und die flammhemmenden Materialien PBB und PBDE.

Im Juni 2015 hat die EU-Kommission darüber hinaus die Beschränkung von vier Phthalaten zum 22. Juli 2019 beschlossen. Auch diese Richtlinie (2015/863) berücksichtigen wir bereits heute bei der Fertigung unserer Produkte.

Ziel der EU-Richtlinie WEEE 2012/19/EU ist die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten sowie deren Reduzierung. Die Richtlinie regelt die Mindestanforderungen an Rücknahme und Recycling solcher Geräte in der EU.

Um eine umweltschonende und der Richtlinie konforme Entsorgung zu ermöglichen, müssen Hersteller elektrischer und elektronischer Geräte diese entsprechend kennzeichnen und sollten in der Lage sein, entsprechende Produkte zurückzunehmen und zu recyceln.

Als EMS-Dienstleister ist die Vorlaufer GmbH nicht Hersteller im Sinne der Richtlinie und unterliegt insofern keiner Kennzeichnungspflicht. Unabhängig davon sorgen wir im Rahmen unserer Produktion selbstverständlich für die umweltgerechte Entsorgung der von uns verwendeten Materialien.

Als Konfliktmineralien werden die Rohstoffe Zinn, Wolfram, Tantal und Gold bezeichnet. Die EU-Verordnung 2017/821, die im Juli 2017 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, eine verantwortungsvolle Beschaffungspraxis solcher Mineralien, die zum Teil aus Konfliktregionen stammen, zu etablieren, um der Finanzierung bewaffneter Konflikte durch Erträge aus dem Mineraliengeschäft entgegenzuwirken. Sie gilt für Unternehmen, die Mineralien oder Metalle zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr anmelden oder die Anmeldung beauftragen.

In den USA gibt es bereits seit 2010 ein ähnliches Regelwerk: Section 1502 des Dodd-Frank Acts verpflichtet Unternehmen, die an der US-Börse notiert sind, dazu, die Verwendung von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold offenzulegen. Als Konfliktregion wird in diesem Regelwerk im Gegensatz zur EU-Verordnung ausschließlich die Demokratische Republik Kongo und deren Nachbarstaaten gesehen.

Die Vorlaufer GmbH ist nicht US-börsennotiert und dementsprechend nicht berichtspflichtig gemäß Dodd-Frank Act. Unabhängig davon sind wir uns der Bedeutung und Sinnhaftigkeit der Regelungen bewusst und legen Wert darauf, im Einklang mit internationalen Normen und Gesetzen zu handeln.

Wir schätzen den Verhaltenskodex der Electronic Industry Citizenship Coalition, setzen diesen soweit möglich in unserem Unternehmen um und beachten ihn auch bei der Auswahl von Lieferanten und Geschäftspartnern.